1. Allgemeines: Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen werden für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfall schriftlich anerkennen. Mündlichen, telefonische Vereinbarungen zu den AGB sind nur gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
2. Vertragsabschluss, Preise und Zahlung: Unsere Angebote sind freibleibend wenn nichts anderes Vereinbart wurde. Lieferverträge kommen erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung zustande. Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, daß uns Sicherheit geleistet oder Barzahlung bei Lieferung angeboten wird. Wird aus nicht bei uns liegenden Gründen weniger als die bestellte Warenmenge abgenommen, so sind wir zu einer angemessenen Preisanhebung berechtigt. Die Lieferungen werden zu den vereinbarten Preisen berechnet. Zahlung ist sofort ohne jeden Abzug oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu leisten; falls Schecks angenommen werden, gelten diese erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung erfolgt ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen sind dann hinfällig. Im Falle einer Inverzugsetzung sind wir berechtigt, anfallende Mahnkosten sowie an uns berechnete Bank-, Inkasso-, Anwaltsgebühren an den Vertragspartner zu berechnen. Wichtiger Hinweis: Beim Heizöl- Diesel- oder Pelletkauf durch Endverbraucher besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Fernabfragegesetz.
3. Lieferung und Lieferstörung: Die angelieferte Warenmenge kann von der bestellten Menge im Rahmen des Handelsüblichen abweichen. Für die Feststellung der angelieferten Warenmengen sind bei Flüssigkeiten, sofern diese in mit geeichten Messvorrichtungen versehenen Transportfahrzeugen geliefert werden, die Aufzeichnungen dieser Messvorrichtungen maßgebend. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Liefertermine gelten nur ungefähr, es sei denn, daß ihre Einhaltung ausdrücklich zugesichert worden ist. Vereinbarte Preise gelten auch bei Lieferverzögerung. Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit.
4. Aufrechnung: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Verkäufer anerkannt oder ihm gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Der Verkäufer ist berechtigt mit eigenen und mit Forderungen der Firma Arthur Baum KG, Güterhallenstr. 7, 77855 Achern gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Käufer von Ihm gegen den Verkäufer zustehen. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn die Fälligkeit der beiderseitigen Forderungen verschieden ist. Der Käufer ist nur dann berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind und auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Umsatzsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Vollkaufmann und besteht mit diesem eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Veräußert der Käufer die gelieferten Waren vor völliger Bezahlung des Kaufpreises, so tritt an ihre Stelle die Forderung des Käufers aus dem Erlös. Diese Forderung tritt der Käufer an uns schon jetzt in Höhe des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer ab . Auf mein Verlangen ist der Käufer verpflichtet, mir seine Forderung gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er ist berechtigt diese Forderung einzuziehen, soweit er sich nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Rückstand befindet. Soweit meine Forderungen fällig sind, hat er eingezogene Beträge sofort an mich abzuführen. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Sicherheiten und Leistungsverweigerung: Bei tatsächlichen Anhaltspunkten (z.B. Inkassoauskunft) für eine Vermögensverschlechterung, bei oder nach Vertragsabschluß oder bei Zahlungsverzug des Käufers können wir Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele, Skonti, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, die Lieferung einstellen. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir die nicht benötigte Sicherheit auf Verlangen des Käufers freigeben.
7. Beanstandung und Gewährleistungen: Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Voraussetzung für eine wirksame Mängelanzeige ist des weiteren, daß sich die Ware noch unvermischt und unterscheidbar im Besitz des Käufers befindet oder aber der Käufer in Gegenwart eines von uns benannten oder genehmigten Vertreters bzw. eines unabhängigen Sachverständigen ein 500-gr-Muster der beanstandeten Ware – wie geliefert – gezogen hat. Der Käufer hat bei Lieferung mangelhafter Ware lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist dies gleichfalls mangelhaft, kann er nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, daß sich die Gebinde / Tankanlage, die Einfüllvorrichtung und eine etwaige Überfüllsicherung in technisch einwandfreiem, den aktuellen Sicherheits- und Genehmigungstechnisch entsprechenden Vorschriften entsprechend und sauberem Zustand befindet. Bei Fehlen einer zugesicherten Produkteigenschaft, haften wir, soweit zulässig, höchstens bis zum doppelten Betrag des Nettokaufpreises. Bei vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüchen des Käufers haften wir nur für unmittelbare Personen- oder Sachschäden bis zum doppelten Betrag des Nettokaufpreises. Die Haftung für Vermögensschäden, unmittelbare Schäden, sowie sonstige Ansprüche des Käufers ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Achern.
9. Fassung 97/02: Steuerbegünstigtes Mineralöl darf vorbehaltlich einer Erlaubnis nach §19 Mineralölsteuerverordnung nur zum Verheizen verwendet werden, oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung dienen. Jede andere motorische Verwendung insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, zieht steuer- und strafrechtliche Folgen nach sich.
10. Schlussbestimmungen: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen“ ist ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel: Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.